Die Einrichtung

 

Grundgedanken

Kindergarten soll für Kinder und Erwachsene ein Stück bewusst gestalteten Lebens und Alltags sein, also weder reine Betreuungsfunktion haben noch nur auf rein sachbezogene, abstrakte, geistige Lerninhalte ausgerichtet sein.
Der Kindergarten ermöglicht dem Kind in einer größeren Gruppe zu leben, sich für eine bestimmte Zeit des Tages von der Familie zu lösen und neue Beziehungen zu Kindern und Erwachsenen aufzubauen. Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach den Gedanken der kindzentrierten Kindergartenarbeit und dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten. Dabei steht grundsätzlich das einzelne Kind mit seinen Entwicklungsbedürfnissen im Mittelpunkt der Arbeit. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Überzeugung, dass jedes Kind ein unverwechselbares Individuum ist und in seiner ganz eigenen Entwicklung gefördert werden muss.
Grundlage unserer Erziehungsarbeit ist die Beziehungsgestaltung zwischen jeder Erzieherin/jedem Erzieher und jedem einzelnen Kind, die gerade bei jüngeren Kindern eine herausragende Bedeutung hat.
Unser Ziel ist es, die Kinder bei ihrer Entwicklung zu glücklichen, selbstständigen und demokratischen Persönlichkeiten zu begleiten und zu unterstützen.
Das Wichtigste ist, dass die Kinder Selbst – Bewusst - Sein und Selbst - Vertrauen entwickeln, um so auch mit anderen positiv in einer Gruppe zusammen sein zu können.
Selbst - Bewusst - Sein zu entwickeln bedeutet, dass jedes Kind lernt, sein eigenes „Ich“ wahrzunehmen. Es findet heraus, was für eine Person es ist, welches seine Stärken und Schwächen sind (was kann ich gut - was nicht) und wie es sich als Kind unter vielen Kindern fühlt. Es lernt als einzigartiges Individuum Teil einer Gemeinschaft zu sein und diese mitzugestalten. Es kann seine Bedürfnisse wahrnehmen und anderen gegenüber vertreten. Friedliche Möglichkeiten der Konfliktlösung, der Umgang mit Regeln und Grenzen werden erprobt.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die direkte Beteiligung der Kinder an vielen internen Planungen (z. B. welche Themen bearbeitet werden).
Bei unserer praktischen Bildungs- und Erziehungsarbeit fördern wir die Kinder ganzheitlich auch in gruppenübergreifenden Angeboten in vielen Bereichen: dem kreativ-schöpferischen Gestalten, dem Ausprobieren von sozialem Verhalten, der Bewegungsfähigkeit, der Wissenserweiterung, der Sprach- & Kommunikationskompetenz, dem Experimentieren und Forschen, der Natur und Umweltbegegnung (z. B. Waldtage), u. v. m..
Eine klare, sich wiederholende Tagesstruktur hilft den Kindern, Zeitgefühl zu entwickeln und bietet Sicherheit. Der Tag ist so gegliedert, dass sich freiverfügbare Zeit und Angebote in Klein- und Gesamtgruppe abwechseln.
In diesem Zusammenhang wurden auch Kindergartenregeln mit den Kindern erarbeitet. Kinder, die mit diesen Regeln umgehen können, können nach einer “Prüfung“ den Kindergarten auch ohne Begleitung durch ErzieherInnen nutzen. In der täglichen „betreuten Zeit“ werden möglichst viele Nebenräume und der Garten durch ErzieherInnen betreut, damit alle Kinder mit und ohne Prüfung möglichst viele Angebote in unserem Haus ihren Neigungen entsprechend nutzen können. Auch die Spielbereiche in den Gruppenräumen sind deshalb teilweise unterschiedlich, so dass eine größere Vielfalt für alle Kinder besteht.
All diese Aspekte unserer pädagogischen Arbeit führen die Kinder zur Schulfähigkeit.
Besondere Angebote für die Kinder, deren Einschulung bevorsteht, werden gruppenübergreifend in Projekten geplant.
Im Interesse eines guten Übergangs vom Kindergarten in die Schule, wird eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Grundschule Steinen gepflegt. Unser Kindergarten hat auch am Projekt "Schulreifes Kind" teilgenommen.
Weitere Kooperationspartner sind Beratungsstellen, Kinderärzte, Therapeuten, Fördereinrichtungen, andere Kindergärten u.v.m.
Die Zusammenarbeit mit dem Seniorenzentrum Mühlehof, anderen Kirchen, Geschäften und Betrieben Steinens sind Ausdruck unserer Gemeinwesenorientierung.
 

Orientierungsplan für Bildung und Erziehung

In den vergangenen Jahren wurde unter der Federführung des Kultusministeriums zusammen mit den Trägerverbänden der „Orientierungsplan für Bildung & Erziehung für die baden - württembergischen Kindergärten“ entwickelt und für eine Erprobungsphase bis 2009 beschlossen. Diese 120 Seiten starke Schrift soll zukünftig eine Orientierung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindergärten geben. Der Orientierungsplan betont ganz bewusst die Kindperspektive und versteht Bildung als ein Prozess, der in jedem Menschen ganz individuell geschieht. Allerdings braucht jeder Bildungs- & Erziehungsprozess Inhalte, Anregungen und Möglichkeiten zum Lernen. Lernen geschieht im Spiel und oft als selbsttätiges Lernen. Aufgabe der Erwachsenen ist es, die in jedem Kind liegenden Potentiale zu erkennen, zu wecken und zu fördern. Dazu müssen den Kindern immer wieder Angebote in vielen Bereichen gemacht werden, die sie neues in der Welt an sich selbst und den anderen Menschen entdecken und lernen lassen.
Der Orientierungsplan geht von vier Motivationen des Kindes aus. Das Kind will
 
1. Anerkennung & Wohlbefinden erfahren
 
2. die Welt entdecken und verstehen
 
3. sich ausdrücken und
 
4. mit anderen leben.
 
 
Er nennt 6 Bildungs- & Entwicklungsfelder mit entsprechenden Zielen, die verbindlich bearbeitet werden sollen: 1. Körper, 2. Sinne, 3. Sprache, 4. Denken, 5. Gefühl & Mitgefühl und 6. Sinn, Werte Religion. Der Bildungsprozess soll durch eine Durchdringung und Verknüpfung der Motivationen und der Bildungs- & Entwicklungsfelder geschehen, die im Kindergarten geleistet werden und in der Grundschule weitergeführt werden sollen.
Darüber hinaus sollen die Umsetzungsschritte des Orientierungsplanes einmal jährlich mit Eltern und Elternbeirat abgestimmt werden, Beiträge der Eltern vereinbart werden, jährlich mindestens ein Elterngespräch geführt werden und ggf. in Absprache mit den Eltern diagnostische Schritte eingeleitet werden, um spezielle Fördermaßnahmen durchführen zu können. Es soll nach der Erprobungsphase eine schriftliche Dokumentation des individuellen Bildungs- & Entwicklungsprozesses jedes Kindes, die in den Besitz der Eltern übergeht verbindlich werden. Auf die enge und offene Zusammenarbeit mit den Familien wird großer Wert gelegt.
Maßgeblich mitgewirkt an der Entwicklung des Orientierungsplanes haben die großen Trägerverbände besonders das Diakonische Werk und der Caritasverband. Im Bildungs- & Entwicklungsfeld „Sinn, Werte & Religion“ werden ausdrücklich christliche Grundhaltungen, Werte und Inhalte genannt.
 

Unser Leitbild

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht immer das einzelne Kind!
 
Unsere Arbeit ist geprägt …
 
    • vom christlichen Menschenbild und Glauben

    • von der Schaffung einer behüteten und warmen Atmosphäre für Kinder

    • vom Verständnis, dass Erziehung und Bildung gut in einer liebevollen und sicheren Beziehung zwischen Kind und Erzieherin gelingt

    • von der Achtung vor der Einzigartigkeit jedes Menschen und der Verantwortung für jedes Kindes

    • von der Überzeugung, dass Kinder mit viel Freude die Welt selbst entdecken, erforschen und kreativ gestalten

    • vom Ziel, Kinder bei ihrer Entwicklung zu glücklichen, selbstbewussten, selbstständigen, demokratischen und kompetenten Menschen zu begleiten und zu unterstützen

    • vom positiven Spannungsfeld zwischen Individuum und Gemeinschaft

    • von Partnerschaftlichkeit und Partizipation in der Zusammenarbeit mit Kindern, Müttern, Vätern und MitarbeiterInnen

    • vom Geist der Teamarbeit und Kooperation

    • vom Respekt vor den Leistungen der Familie

    • vom Bild des Kindergartens als die Familie ergänzende und unterstützende Einrichtung
 

Kinder und Gott

„Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solchen gehört das Reich Gottes.“ (Markus 10,14)

Als evangelischer Kindergarten ist es uns ein wichtiges Anliegen, Kindern den christlichen Glauben nahe zu bringen. Wir sind sensibel für diesbezügliche Fragen der Kinder und geben Antworten aus unserem christlichen Glauben heraus.

Unsere religionspädagogische Arbeit will den Kindern religiöse Grunderfahrungen und Sichtweisen vermitteln. Christliche Lebensformen können erlebt, erprobt und eingeübt werden.

Ganzheitlich und eingebettet in die thematische Planung werden auch die Feste des Kirchenjahres einbezogen. Die Orientierung an den Erfahrungsbereichen und Lebenssituationen der Kinder ist dabei wichtig. Zwei Familiengottesdienste werden in diesem Kontext mit den Kindern gestaltet.

Regelmäßige Besuche des Gemeindepfarrers in den Kindergruppen und gute Kontakte zu Kreisen der Gemeinde tragen dazu bei, dass Kinder und Kindergarten ein wichtiger Teil der Gemeinde sind.
 

Regeln und Glücksstern

Ein Thema, das unsere Arbeit mit den Kindern laufend begleitet, sind die Regeln und der „Glücksstern“.
Regeln spielen überall, wo mehrere Menschen zusammen sind, eine große Rolle. Unser Ziel ist es, die Regeln, die für das Zusammenleben im Kindergarten grundlegend sind, zusammen mit den Kindern zu bestimmen und ggf. zu verändern. Das Leben mit diesen Regeln soll für die Kinder begreifbardirekt erlebbar und anschaulich sein. Sie sollen sie ihrem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend im Alltag anwenden können. In erster Linie geben unsere Regeln jedem Kind Sicherheit für sein Spielen, tägliches Leben und seine Entwicklung im Kindergarten. Einschränkung erfahren Kinder dann, wenn sie das Spielen oder die Sicherheit anderer oder von sich selbst gefährden.
 

Grundgedanken

Es ist wichtig, dass die Kinder, die von ihrer Entwicklung und ihrem Verhalten her dazu fähig sind, während des Freispiels in fast allen Bereichen unseres Kindergartens in Absprache mit den ErzieherInnen auch alleine spielen und arbeiten können. Damit bieten wir möglichst vielen Kindern, besonders den älteren die Möglichkeit, sich ihren Bedürfnissen entsprechen zu beschäftigen und zu entwickeln und dabei Selbstständigkeit und Selbstverantwortung zu üben.
Dieses Alleine-Spielen ist mit unseren Regeln und dem „Glückstern“ für Kinder, Eltern und MitarbeiterInnen klar geregelt und durchschaubar. Es wird für alle Beteiligten deutlich, wie dabei unsere Aufsichtspflicht erfüllt wird, und trotzdem den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder möglichst viel Freiraum, zur individuellen Entwicklung geschaffen wird. Dem Entwicklungsstand jedes Kindes wird so Rechnung getragen. Die im Kindergarten verbindlichen Regeln sind in Wort und Bild für alle festgehalten.
Bei der Findung und Festsetzung der Regeln waren die Kinder ernsthaft beteiligt und sie werden zusammen mit ihnen immer wieder hinterfragt und ggf. verändert. Solch eine Veränderung von Prüfung zum „Glücksstern“ hat nun stattgefunden.
Natürlich gibt es immer Kinder, die (noch) nicht alleine spielen können, da sie in Ihrer Entwicklung noch nicht so weit sind, was völlig normal ist.
 

Regeln – Glücksstern und die Kinder

Regelmäßig wird in den Gruppen besprochen, was Regeln überhaupt sind, welche Regeln es im Kindergarten gibt und warum sie für unser Zusammenleben notwendig sind. Dies geschieht nicht nur sprachlich, sondern auch im Rollenspielen und Malen. Es gibt zum „Begreifen“ der Regeln auch Malblätter mit den Regelbildern.
Den meisten Kindern ist klar, dass sie unsere, von den Kindern selbst entwickelten, 7 Regeln einhalten können müssen, wenn sie alleine im Kindergarten spielen wollen und sicher sein wollen, dass ihnen und anderen nichts passiert.
Es wird in den Gruppen von Kindern und ErzieherInnen gemeinsam besprochen, wie die Kinder selbst und die ErzieherInnen wissen können, dass ein Kind diese Regeln im Großen und Ganzen einhalten kann. Hier haben die Kinder nun den Begriff der „Prüfung“, in den Namen „Glücksstern“ umbenannt.
Die Kinder wissen, dass es keineswegs darum geht, dass man die Regeln auswendig können muss, sondern, dass es wichtig ist in der jeweiligen Situation zu wissen, wie ich handeln oder mich verhalten soll. Z.B. ist es wichtig zu wissen, wenn ich Musik hören möchte, dass ich nicht alleine an Steckdosen und Geräte darf. Ich muss in diesem Moment nicht wissen, dass ich mich vor ErzieherInnen nicht verstecken darf. Dies ist für Erwachsene im Übrigen genauso: wer von uns kennt alle Verkehrsregeln auswendig und fährt trotzdem täglich regelkonform Auto oder welcher Erwachsene kann alle 10 Gebote spontan nennen, wendet sie aber trotzdem größtenteils in seinem Leben an. Zum „Erlernen“ dieser Regeln müssen keine speziellen Aufgaben erfüllt werden, sondern sie sind im Kindergartenalltag präsent und begleiten uns.
 

Die Praxis

Folgende Eckpunkte sind für den „Glücksstern“ verbindlich. Diese machen auch deutlich, dass niemand erwartet, dass die Regeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden müssen, sondern vor allem in den „Alleine-Spiel-Situationen“ und dass es auch „Ausrutscher“ geben darf. Sie sind auch am Entwicklungsstand und Fähigkeiten jedes Kindes orientiert und haben das grundsätzliche Ziel das einzelne Kind zu stärken und in seiner Entwicklung zu fördern:
 
  • Den Glücksstern nicht zu machen oder (noch) nicht zu schaffen, darf für das einzelne Kind längerfristig nicht negativ wirken.
  • Die Nutzung und das Spielen in den Nebenräumen und im Garten sind durch deren Betreuung auch für alle Kinder ohne den Glücksstern möglich.
  • Jedes Kind kann sich selbst zum Glücksstern anmelden (Neuaufgenommene 3-4 -jährige erst etwa nach 3 – 4 Monaten) – jedes Kind wird von der Gruppe und den ErzieherInnen dabei beraten (Einschätzung: kann das Kind den Glücksstern, schaffen und welche Unterstützungsangebote von Kindern und ErzieherInnen werden gemacht).
  • 2 – 4 Kinder pro Gruppe können gleichzeitig den Glücksstern machen. Die mögliche Anzahl hängt vom einzelnen Kind und der Gruppenzusammensetzung ab, worüber die ErzieherInnen entscheiden. Wenn zu viele Kinder gleichzeitig den Glücksstern machen wollen, kann die Auswahl durch Auszählen oder das Geburtsdatum getroffen werden.
  • Der Glücksstern ist bestanden, wenn an 15 Kindergartentagen die Regeln an 10 Tagen im Großen und Ganzen eingehalten wurden.
  • Kann ein Kind an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die Regeln nicht einhalten, so wird der Glücksstern abgebrochen, damit das Kind nicht unnötige Enttäuschung erlebt, wenn es einfach noch in der Lage ist, alleine zu spielen.
  • Während der Erprobungsphase sollen die Kinder auf jeden Fall mögl. oft auch das „ohne Erwachsene – Spielen“ in Nebenräumen oder Garten erproben.
  • Ob die Regeln eingehalten sind oder nicht, d.h. es einen Stern, grünen Punkt o.ä. gibt oder nicht, muss sich immer an der Massivität der Nichtbeachtung und der Wichtigkeit der Regel orientieren (z.B. mit Stock schlagen ► kein Stern - aber einmal „Du Depp“ gesagt haben ► Stern). Besprochen und darüber entschieden wird gemeinsam mit den Kindern, z.B. im Stuhlkreis. Dabei ist es auch wichtig, dass das betreffende Kind sich selbst einschätzen und dies verbal äußern kann. Je nach Situation kann diese Besprechung auch in Kleingruppentreffs stattfinden, damit die Motivation dazu für alle vorhanden bleibt. Dabei werden besonders die positiven Situationen des Tages für das Kind angesprochen und, wenn nötig, natürlich auch die problematischen.
  • Die Erzieher*in hat nur in Ausnahmefällen ein Vetorecht. Dies ist besonders dann wichtig, wenn einem Kind ungerechtfertigt von anderen Kindern unterstellt wird, es habe Regeln nicht eingehalten. Ein Petzen oder falsch über andere reden muss von der Erzieher*in aufgefangen und richtiggestellt werden, damit so kein Kind geschwächt wird. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein „Petzen“ sehr selten stattfindet und die Besprechungen i.d.R. sehr fair ablaufen.
  • Für den Glücksstern werden nur vom Kind selbstbestimmte, freie Spielsituationen und das Spiel im Garten betrachtet. Gebundene, von Erwachsenen geleitete und begleitet Situationen werden nicht betrachtet (z.B. gem. Aufräumen, Stuhlkreis, geleitetes Freispiel, Naturtage, Morgentreff, Angebote in Gruppenraum, Nebenräumen, Milchholen und viele mehr).
  • Körperliche Gewalt gegen andere Kinder oder Erwachsene wird auch in von Erwachsenen begleiteten und geleiteten Situationen für die Prüfung betrachten und mit einbezogen.
  • Wütend sein und Gefühle zeigen ist trotz der „Freundlichkeitsregel“ erlaubt.
  • Wenn der Abbruch der Erprobungsphase während der 15 Tage droht, werden die Eltern darüber informiert, damit evtl. daraus resultierende Reaktionen des Kindes zu Hause einschätzen und auffangen können.
  • Wenn ein Kind den Glücksstern nicht bekommen hat, kann es sich nach etwa 4 –6 Wochen wieder dazu anmelden. Für Kinder überschaubare Zeitpunkte wie nach dem Laternenfest, Weihnachten u. ä. können vereinbart werden. Wiederholungen sind immer wieder möglich! Ein endgültiges „Aus“ gibt es nicht!!!
  • Wenn der Glücksstern bestanden ist, erhält das Kind feierlich eine Urkunde und die Glückssternplakette überreicht. Die Plakette muss im Kindergarten bleiben.
  • Bei schwerwiegendem Nichtbeachten oder häufigem Übertreten von Regeln kann der Glückstern nach Beratung mit der Kindergruppe für einige Tage max. 1 – 2 Wochen entzogen werden. Evtl. können auch noch Chancen vor dem Entzug vereinbart werden. Bei sehr massiven Regelmissachtungen kann der Glücksstern auch ganz entzogen werden und das Kind kann ihn nach einiger Zeit nochmal von Neuem beginnen. Dieses Vorgehen wird sehr am einzelnen Kind orientiert umgesetzt und die Kindergruppe wird einbezogen und beteiligt.
  • Die Eltern werden zu Beginn eines evtl. notwendigen kurzzeitigen Entzugs informiert, damit sie bei evtl. Reaktionen darauf zu Hause entsprechend reagieren können.
  • Für einzelne ältere Kinder, die besonderen individuellen Bedarf haben, kann im Mitarbeiterteam entschieden werden, dass sie zunächst ein „Teilbereich-Glücksstern“ z.B. für die Halle oder den Rhythmikraum machen können.
  • Bei besonderen individuellen Belastungen in Einzelfällen kann der Erprobungsprozess auch für eine gewisse Zeit in Absprache mit dem Team und den Eltern unterbrochen werden.
  • Dieses Erhalten des Glückssterns, verstehen wir als einen kindergarteninternen Prozess, der für jedes einzelne Kind gestaltet wird. Er soll von den Eltern so begleitet werden, dass auf keinen Fall zusätzlicher Druck auf das einzelne Kind entsteht. Auch das in Aussichtstellen von Belohnungen durch die Eltern halten wir für problematisch und bitte davon abzusehen.
 

Regeln und Prüfung und Glücksstern   - Erfahrungen – Reflexion - Überarbeitung

Unsere Erfahrung zeigt, dass mit den Regeln des Glückssterns jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und Entwicklungsbedürfnissen möglichst selbstbestimmt und trotzdem behütet, sicher und ohne Ausgrenzung in unserem Haus für Kinder leben und spielen kann und entsprechend gefördert wird.
Es ist auch gelungen die Kinder an diesem Prozess und allen wichtigen Entscheidungen sehr gut zu beteiligen und so ein Stück Demokratie im Kindergarten zu leben. Wie fast alle Bereiche unserer Arbeit, ist auch dieser nie abgeschlossen, sondern wird von allen Beteiligten immer wieder verändert und weiterentwickelt.
 
 
 
 

Konzeption

Quelle: Evang. Fröbelkindergarten Steinen